Übersicht
der staatlichen Finanzierungsangebote:
Dies soll nur ein grober
Abriss sein, wie man das Studium finanzieren kann. Wir können
und wollen hier keine Beratung oder dergleichen vornehmen
und bitten euch sich bei Bedarf direkt an die jeweiligen Institutionen
zu wenden.
Grundsätzlich ist hier
eines anzumerken. Wenn man durch Finanzierungen welcher Art
auch immer in der Lage ist sich auf Studium und Praktika bzw.
Promotion zu fokussieren, dann ist das bares Geld wert: Wer
nur ein einziges Jahr früher in seinen Traumjob starten
kann, der hat einen Vorteil schon zu Beginn des Studiums von
weit über 10.000 Euro, im Einzelfall von bis zu 20.000
Euro. Wer in „schweren“ will sagen auch lernaufwendigen
Studien wie zum Beispiel Jura „nebenbei“ für
seinen Lebensunterhalt aufkommen muss, der muss schon sehr
hart sich selbst gegenüber sein um dann noch in der Bib
dasselbe leisten zu können, wie der, der sich rein auf
die Bib konzentrieren kann.
Dennoch ist zu bedenken, dass
es wohlüberlegt sein sollte einen Kredit aufzunehmen,
da der ja schließlich auch zurückbezahlt werden
will. Wer also einfach mal studieren will und noch keine Ahnung
hat was er danach machen will oder ein Fach studieren will
in dem die Zukunftsaussichten finanziell nicht besonders gut
sind, sollte vielleicht versuchen ohne Kredit über die
Runden zu kommen, oder eine Fächerkombination wählen
die sicherer erscheint, z..B. Lehramt als Alternative.
Schulden
fressen Chancen und Möglichkeiten auf!
BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)
Für eine Antragstellung von BAföG wendet man sich
am beste an das zuständige Studentenwerk. Dort erhält
man neben einer Beratung auch meist die Antragsformulare.
Die Höhe des BAföG ist u.a. abhängig vom Einkommen
der Eltern, vom eigenen Verdienst, vom Wohnort und von der
Höhe anderer Förderungen.
Die Kranken und Pflegeversicherung muss vom BAföG Empfänger
selber gezahlt werden. BAföG wird in der Regel für
einen Zeitraum von 9 Semestern bewilligt.
Der Höchstbetrag der bewilligt werden kann beträgt
600 Euro im Monat.
Nach Ablauf der Förderung müssen nur 50% des erhaltenen
Geldes getilgt werden, wobei der Kredit zinslos zur Verfügung
gestellt wird.
Weiter kann die Rückzahlungssumme durch einen guten und/oder
frühzeitigen Studienabschluss oder bei frühzeitiger
Rückzahlung verringert werden.
Einschränkungen des BAföG gibt es wenn das Durchschnittliche
Jahresgehalt über 350,50 Euro / Monat liegt.
Vorsichtig sein, weil hier Unregelmäßigkeiten (bei
der Angabe von Vermögenswerten) mittlerweile streng verfolgt
werden.
Stichwort: BaföG-Betrug
Infos: http://www.bafoeg.bmbf.de/
Überbrückungsdarlehen
Darlehenskassen der Studentenwerke vor Ort (http://www.studentenwerke.de/)
Einige Studentenwerke haben eigene Darlehenskassen oder auch
teilweise im Zusammenschluss mit den anderen Studentenwerken
im Bundesland (z. B. in Nordrhein-Westfalen www.daka-nrw.de
, oder die Darlehenskasse der Bayerischen Studentenwerke).
Es geht dabei um Überbrückungsdarlehen für
in Not geratene Studierende. Meist werden jedoch Bürgschaften
verlangt.
Härtefonds des DSW
Beantragung und Vergabe des Härtefonds des DSW erfolgt
über die teilnehmenden Studentenwerke. Dies sind in der
Regel Studentenwerke, die selbst noch keine eigene Darlehenskasse
aufbauen konnten. Auch hier handelt es sich um Überbrückungsdarlehen
für in Not geratene Studierende. Näheres erfahren
Sie bei den teilnehmenden Studentenwerken. http://www.studentenwerke.de/main/default.asp?id=03324
Bundeswehr
Eine weitere Möglichkeit ist ein staatlich finanziertes
Studium über eine zeitliche Verpflichtung bei der Bundeswehr.
Die Unis sind in den Rankings immer weit vorne. Ausbildung
in Trimestern. Bezahlung. Gerade wenn´s finanziell eng
ist und man kein Problem mit der BW hat, lohnt es sich´s
anzuschauen. Studiert wird nicht in Uniform. http://www.unibw.de/startseite/
Kleine Unterstützungen
Wohngeld
Beim Amt für Wohnungswesen oder beim Sozialamt kann eine
monatliche Unterstützung zur Miete beantragt werden.
Dies ist jedoch nicht sehr einfach und es sollten genauere
Informationen eingeholt werden, bevor das Wohngeld beantragt
wird. Wohngeld empfiehlt sich eher als letzter „Notnagel“
wenn nichts anderes möglich ist.
Kriterien für den Anspruch und die Höhe des Zuschusses
sind z.B. die Anzahl der Personen die im Haushalt wohnen,
die Höhe des Einkommens und die Höhe der Mietzahlung.
Wohngeld Förderung ist nicht möglich, wenn man Bafög
Empfänger ist, oder zumindest ein Anspruch auf Bafög
Leistungen besteht, auch wenn dieser Anspruch nicht geltend
gemacht wird.
Gute Chancen bestehen jedoch wenn Bafög Leistungen versagt
bleiben z.B. weil die Förderungshöchstdauer überschritten
wurde, ein unbegründeter Fachrichtungswechsel besteht
oder das Studium nach dem 30 Lebensjahr begonnen wurde.
In jedem Fall notwendig ist ein eigener Wohnsitz am Studienort.
http://www.bmvbs.de/dokumente/-,302.916591/Artikel/dokument.htm
Studentenwohnheime
Informationen über Studentenwohnheime am Studienort erhält
man bei dem zuständigen Studentenwerk. http://www.studentenwerke.de/)
Befreiung von GEZ Gebühren
Solange man im Besitz eines Studentenausweises befindet, kann
man sich von den GEZ Gebühren befreien lassen. Auskunft
darüber erhält man bei der Gebühren-Zentrale.
http://www.gez.de/
Sozialanschluss für das Telefon
Dazu benötigt man einen Studentenausweis und den Nachweis
über Ausbildungsvergütungen und andere Einkommensquellen.
Weitere Informationen sind erhältlich bei der Deutschen
Telekom. Voraussetzung ist eine Befreiung von der GEZ.
http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=yes&lang=de_DE&xmlFile=59059
Vergünstigungen
durch den Studentenausweis
Dazu zählen nicht nur Vergünstigte Theater oder
Kino Karten sondern u.a. auch die Befreiung der Girokonto
Gebühren, Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr.
Immer fragen! |