Das OLG Celle (Aktenzeichen
8 U 179/06) hat entschieden, dass Rechtsschutzversicherungen
der Eltern die Kosten für Kapazitätsklagen zu übernehmen
haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Revision
noch möglich.
Im Fall hatte ein abgelehnter
Studienanwärter 14 Universitäten verklagt, sie hätten
noch Kapazitäten, die die Universitäten nicht an
die ZVS weitergemeldet hätten. Dies passiert immer wieder.
Wenn das Gericht dann feststellt, dass tatsächlich noch
Kapazitäten frei sind, kann der Kläger an dem Losverfahren
teilnehmen, da dies jedem offensteht, der ein Eilverfahren
anstrebt.
Mit bisschen Glück bekommt
er dann noch einen Studienplatz. INsbesondere in Fächern,
in denen die Studienplätze knapp sind und ein NC eingeführt
ist, kann dieses Verfahren durchaus lohnenswert sein.
Eine Alternative hierzu sind die klassischen Länder in
denen man keinen NC braucht. Hier vor allem Ungarn und Italien.
In Ungarn kann man sogar in Deutsch studieren. Nach dem Vordiplom
kann man dann wechseln. Das Ganze ist allerdings nicht billig
und es dauert insgesamt etwas länger. Dafür hat
man aber schon Auslandserfahrung gesammelt.
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