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verschiedenen Möglichkeiten und Besonderheiten der Baufinanzierung
und gibt Tipps zur Immobilienfinanzierung oder zum Hausbau
und Kauf. Sie finden hier auch Artikel von freien Journalisten
zu diesem Thema.
Was gilt für die
Zinsbindung?
Grundsätzlich setzt sich die Darlehensrate im Rahmen
einer
Baufinanzierung immer aus einem Anteil für die Zinsen
und einem Anteil für die Tilgung zusammen.
Grundsätzlich setzt sich die Darlehensrate im Rahmen
einer Baufinanzierung immer aus einem Anteil für die
Zinsen und einem Anteil für die Tilgung zusammen. Der
Tilgungsanteil dient dabei dazu, die eigentliche Darlehenssumme
zurückzuzahlen, durch die Zinsen werden die Kosten, die
für die Baufinanzierung entstehen, zurückgeführt.
In den meisten Fällen werden die Zinsen jedoch nicht
über die gesamte Laufzeit fest vereinbart, sondern nur
für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben. Nach Ablauf
dieser Zinsbindungsfrist werden die Konditionen für das
Darlehen, sofern der Finanzierungsnehmer es nicht vollständig
tilgt, neu verhandelt. Je nach dem, wie sich die Zinssätze
zwischenzeitlich entwickelt haben, kann sich die Darlehensrate
erhöhen, wenn die Zinsen gestiegen sind, sich entsprechend
reduzieren, wenn die Zinsen gesunken sind oder in gleicher
Höhe verbleiben, wenn die Zinssätze zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses mit den aktuellen Zinssätzen
übereinstimmen.
Für welchen Zeitraum ein festgeschriebener Zinssatz vereinbart
wird, ergibt sich in erster Linie aus dem Sicherheitsbedürfnis
des Finanzierungsnehmers. Grundsätzlich kann sowohl eine
kurze als auch eine langfristige Zinsbindung mit Vor- und
Nachteilen verbunden sein. Eine lange Zinsbindung bietet den
Vorteil, dass die monatliche Belastung über einen entsprechend
langen Zeitraum sicher kalkuliert werden kann, bietet jedoch
den Nachteil, dass das Darlehen während dieser Zeit in
aller Regel nicht kündbar ist und der Finanzierungsnehmer
insofern nicht auf deutlich sinkende Zinsen reagieren kann.
Eine kurze Zinsbindung hingegen ermöglicht mehr Flexibilität
und ermöglicht, auch von gesunkenen Zinssätzen profitieren
zu können. Im Gegenzug steigt jedoch auch das Risiko,
dass sich die Rate deutlich erhöhen kann, wenn die Zinsen
steigen, wodurch der Finanzierungsnehmer unter Umständen
eine größere monatliche Belastung schultern muss.
Als Faustregel gilt daher grundsätzlich, dass in Zeiten,
in denen die Zinssätze niedrig sind, eine längere
Zinsbindung, während in Zeiten mit Zinshoch eine kurze
Zinsfestschreibung vereinbart werden sollte.
Zudem empfiehlt sich auch für Finanzierungsnehmer, die
befürchten, eine höhere Rate nur schwer aufbringen
zu können, eine längere Zinsbindungsfrist, allerdings
beispielsweise mit der Vereinbarung von möglichen Sonderzahlungen
oder Anpassungen der Tilgungsrate. Eine weitere Möglichkeit,
um trotz längerer Zinsbindung auf günstige Zinsen
zu reagieren, ist der Abschluss eines Forward-Darlehens. Dieses
wird im Vorfeld für den Zeitpunkt abgeschlossen, an dem
die vereinbarte Zinsbindung endet, sichert jedoch die aktuell
geltenden Zinssätze. Das bedeutet, der Finanzierungsnehmer
schließt ein Darlehen ab, das die bestehende Finanzierung
fortführt, wobei das künftige Darlehen zu den aktuell
geltenden Zinskonditionen abbezahlt wird.
Natürlich gelten die genannten Bedingungen nicht nur, wenn man eine ganzes Haus kaufen oder bauen will, sondern auch schon bei kleineren Anbauten, die den ganzen Charakter einer Wohnimmobilie aufwerten. Das beste Beispiel ist hier der Wintergarten. Informationen zur Baufinanzierung Wintergarten.